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Unterstützung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit Gefährdeten bei der Wohnungssuche

Publikationsdatum: 2. August 2022
Letzte Änderung: 29. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Menschen mit Behinderung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können als Anlaufstellen für die Beratung und Unterstützung von Personen dienen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind. Dies schliesst u.a. Wohnraumsuche, Wohnbegleitung oder die Vermittlung von Bürgschaften ein.

Wie wirkt sie?

Durch die Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit gefährdeten Menschen wird den Zugang zu preisgünstigem Wohnraum erleichtert.

Unterziel 11.1

Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.

Beitrag der Massnahme

Beratungs- und Unterstützungsangebote bei der Wohnungssuche stellen sicher, dass der Anteil der Bevölkerung, welche Zugang zu günstigem und angemessenem Wohnraum hat, erhöht wird. Dabei werden insbesondere benachteiligte Bevölkerungsgruppen unterstützt.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Stadt und Region Bern
Leistungsvereinbarung der Stadt Bern und zwölf Berner Agglomerationsgemeinden für den Verein Wohnen Bern, welcher Wohnraum und Wohnbegleitung anbietet
Kanton Basel Stadt
Auskunft, Beratung und Begleitung für Personen, die unterstützende Wohnformen benötigen oder von Obdachlosigkeit betroffen/bedroht sind
Kanton Basel Stadt
Leistungsvereinbarung mit dem Verein IG Wohnen, welche Personen in schwierigen Situationen bei der Wohnungssuche unterstützt
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