Kantone und Gemeinden können als Anlaufstellen für die Beratung und Unterstützung von Personen dienen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind. Dies schliesst u.a. Wohnraumsuche, Wohnbegleitung oder die Vermittlung von Bürgschaften ein.
Durch die Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit gefährdeten Menschen wird den Zugang zu preisgünstigem Wohnraum erleichtert.
Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.
Beratungs- und Unterstützungsangebote bei der Wohnungssuche stellen sicher, dass der Anteil der Bevölkerung, welche Zugang zu günstigem und angemessenem Wohnraum hat, erhöht wird. Dabei werden insbesondere benachteiligte Bevölkerungsgruppen unterstützt.