Kantone und Gemeinden können das Thema Klimaanpassungen in ihren kantonalen, regionalen und kommunalen Richtplänen integrieren. Dies kann als eigenständiges Querschnittsthema über den gesamten Richtplan oder bei den einzelnen Themen integriert werden.
Durch die Verankerung von Klimaanpassungsmassnahmen in kantonalen, regionalen und kommunalen Richtplänen entsteht eine Verpflichtung, klimabedingte Risiken systematisch zu berücksichtigen.
Die klimabedingten Risiken sind minimiert, die Chancen genutzt, Bevölkerung, Umwelt, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen geschützt und die Resilienz von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gegenüber diesen Risiken gesteigert.
Eine richtplanerische Verankerung kann die Kantone und Gemeinden dabei unterstützen, Vorgaben zur Verminderung von klimabedingten Risiken in anderen Instrumenten unterzubringen (zum Beispiel in Bau- und Zonenordnungen, Gestaltungsplänen, Parkplatzverordnungen oder Klimaanpassungskonzepten).