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Verankerung von Klimaanpassungsmassnahmen in kantonalen, regionalen und kommunalen Richtplänen

Publikationsdatum: 5. August 2022
Letzte Änderung: 22. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Energie und Klima
  • Klima, Energie und Biodiversität
  • Verwaltung
  • Gesetzgebung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können das Thema Klimaanpassungen in ihren kantonalen, regionalen und kommunalen Richtplänen integrieren. Dies kann als eigenständiges Querschnittsthema über den gesamten Richtplan oder bei den einzelnen Themen integriert werden.

Wie wirkt sie?

Durch die Verankerung von Klimaanpassungsmassnahmen in kantonalen, regionalen und kommunalen Richtplänen entsteht eine Verpflichtung, klimabedingte Risiken systematisch zu berücksichtigen.

Unterziel 11.b

Im Siedlungsbereich sinkt die Anzahl der Schadenereignisse und ihre Auswirkungen nehmen gegenüber der Periode 2005-2015 ab.

Beitrag der Massnahme

Eine richtplanerische Verankerung kann die Gemeinden dabei unterstützen, vermehrt Vorgaben zum Thema Klimaanpassung in anderen Instrumenten unterzubringen und somit die Anpassung an den Klimawandel verbessern und Schadensereignisse reduziert werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Gemeinde Schlieren
Ökologie und Klimaanpassung als Massnahme im kommunalen Richtplan
Gemeinde Sion
Beitrag von Freiräumen an die Klimaanpassung insbesondere zum Schutz vor Hochwasser und Hitze (Kapitel zur Siedlungsentwicklung)
Stadt Schaffhausen
Anstreben einer verbesserten Klimaadaption mit konkreten Massnahmen (Kapitel über Freiraumgestaltung)
Kanton Wallis
Das Thema Klimawandel wird explizit in den Querschnittsthemen erwähnt, mit konkreten Massnahmen zur Klimaanpassung
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