Kantone und Gemeinden können das Thema Klimaanpassungen in ihren kantonalen, regionalen und kommunalen Richtplänen integrieren. Dies kann als eigenständiges Querschnittsthema über den gesamten Richtplan oder bei den einzelnen Themen integriert werden.
Durch die Verankerung von Klimaanpassungsmassnahmen in kantonalen, regionalen und kommunalen Richtplänen entsteht eine Verpflichtung, klimabedingte Risiken systematisch zu berücksichtigen.
Im Siedlungsbereich sinkt die Anzahl der Schadenereignisse und ihre Auswirkungen nehmen gegenüber der Periode 2005-2015 ab.
Eine richtplanerische Verankerung kann die Gemeinden dabei unterstützen, vermehrt Vorgaben zum Thema Klimaanpassung in anderen Instrumenten unterzubringen und somit die Anpassung an den Klimawandel verbessern und Schadensereignisse reduziert werden.