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Verbot des Einbaus von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 22. Juli 2024
  • Kanton
  • Energie und Klima
  • Klima, Energie und Biodiversität
  • Bevölkerung
  • Gesetzgebung

Was ist die Massnahme?

Kantone können bei der Revision ihres kantonalen Energiegesetzes ein Verbot von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen in Neubauten und bei der Erneuerung von Heizungen in Altbauten einführen.

Wie wirkt sie?

Durch ein Verbot von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen wird der CO2-Austoss reduziert.

Unterziel 13.2

Die Treibhausgasemissionen sind gegenüber 1990 um mindestens 50 % gesenkt. Spätestens bis 2050 sind die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert.

Beitrag der Massnahme

Durch ein Verbot von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen können die Treibhausgasemissionen gesenkt werden. So wird ein wichtiger Beitrag zum Netto-Null Ziel bis 2050 geleistet.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Glarus
Verbot von Heizungen mit fossilen Energieträgern
Kanton Basel-Stadt
Ab 2017 müssen beim Ersatz erneuerbare Heizungssysteme eingebaut werden
Kanton Zürich
Mit der Änderung des kantonalen Energiegesetztes wurde beschlossen, dass Öl- und Gasheizungen künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden müssen.
Kanton Neuenburg
Das kantonale Energiegesetz sieht vor, dass erneuerbare Heizungssysteme eingebaut werden müssen (mit gewissen Ausnahmen)
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