Kantone können bei der Revision ihres kantonalen Energiegesetzes ein Verbot von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen in Neubauten und bei der Erneuerung von Heizungen in Altbauten einführen.
Durch ein Verbot von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen wird der CO2-Austoss reduziert.
Die Treibhausgasemissionen sind gegenüber 1990 um mindestens 50 % gesenkt. Spätestens bis 2050 sind die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert.
Durch ein Verbot von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen können die Treibhausgasemissionen gesenkt werden. So wird ein wichtiger Beitrag zum Netto-Null Ziel bis 2050 geleistet.