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Vernetzungsprojekte für Biodiversitätsförderflächen

Publikationsdatum: 5. August 2022
Letzte Änderung: 19. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Natürliche Lebensgrundlagen
  • Klima, Energie und Biodiversität
  • Unternehmen
  • Finanzierung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können Vernetzungsprojekte umsetzen. Diese haben zum Ziel, die natürliche Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu erhalten und zu fördern. Dafür werden Biodiversitätsförderflächen (BFF, ehemals ökologische Ausgleichsflächen) so platziert und bewirtschaftet, dass günstige Bedingungen für die Entwicklung und Verbreitung von Tieren und Pflanzen entstehen. Die Anforderungen an ein Vernetzungsprojekt sind in der eidgenössischen Direktzahlungsverordnung und in den kantonalen Richtlinien Vernetzung definiert. Die Vernetzungsbeiträge werden zu 90 % vom Bund und zu 10 % vom Kanton übernommen. Landwirtschaftsbetriebe können freiwillig am Vernetzungsprojekt teilnehmen.

Wie wirkt sie?

Landwirtschaftsbetriebe werden für die Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen gemäss den Zielsetzungen im Vernetzungsprojekt finanziell entschädigt.

Unterziel 15.1

Zur Sicherung des Raums für die langfristige Erhaltung der Biodiversität sind mindestens 17 % der Landesfläche durch wirkungsvolle, gut unterhaltene, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Schutzgebietssysteme und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmassnahmen geschützt sowie in die umgebende Landschaft integriert. Die ökologische Infrastruktur ist erstellt und verstärkt. Der Zustand der national prioritären Lebensräume wird verbessert.

Beitrag der Massnahme

Durch Vernetzungsprojekte werden Biodiversitätsförderflächen gefördert und mit anderen Förderflächen oder Schutzgebieten vernetzt.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Stadt Winterthur
Vernetzungsprojekte
Kanton Luzern
BFF Vernetzung
Kanton Graubünden
Vernetzungsprojekte als Weg zum Erhalt einer vielfältigen Kulturlandschaft
Kanton Wallis
Vernetzungsbeiträge können ausgerichtet werden, wenn die Flächen nach den Richtlinien eines vom Kanton genehmigten regionalen Vernetzungsprojektes bewirtschaftet werden.
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