Die Agenda 2030 ist rechtlich nicht verbindlich. Sie gehört zum sogenannten völkerrechtlichen Soft Law. Alle UNO-Mitgliedstaaten, auch die Schweiz, haben sich politisch verpflichtet, die Agenda 2030 umzusetzen. Der Bundesrat anerkennt die Agenda 2030 als Referenzrahmen seiner nationalen und internationalen Nachhaltigkeitspolitik.
In der Bundesverfassung ist Nachhaltigkeit als Staatszweck verankert (Art. 2 BV). Auch die Kantone sollen sich gemäss Bundesverfassung nachhaltig entwickeln (Art. 73 BV).
Umfassende Informationen zur Agenda 2030 und zur Umsetzung auf Bundesebene finden Sie auf der Seite der Bundesverwaltung.
Eine leicht zu lesende Erklärung zur Agenda 2030 bietet die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe.
Für nachhaltige Entwicklung auf kantonaler Ebene sind kantonale Fachstellen zuständig. Die Liste aller kantonalen Nachhaltigkeitsfachstellen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Raumentwicklung ARE.
Die Webseite «SDGital2030.ch» zeigt die Zwischenbilanz der Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz. Sie dient der Bestandesaufnahme. Die Toolbox Agenda 2030 versammelt gute Beispiele und Massnahmen zur Umsetzung der Agenda 2030. Sie ist eine Informationsquelle und Umsetzungshilfe für Kantone, Städte und Gemeinden. Beide Webseiten sind interaktiv und werden laufend aktualisiert.