Eine Nachhaltigkeitsbeurteilung dient dazu, die Wirkung eines Vorhabens aus Sicht der nachhaltigen Entwicklung (auf Basis von Nachhaltigkeitskriterien) abzuschätzen. Nachhaltigkeitsbeurteilungen bieten eine systematische, umfassende und sachliche Sicht auf ein Vorhaben. Sie dienen damit auch dem Qualitätsmanagement. Projekte, Strategien oder Gesetzesentwürfe können geprüft und Stärken und Schwächen bzw. Risiken aus Nachhaltigkeitssicht identifiziert werden. Mittels Nachhaltigkeitsbeurteilung können auch Synergieeffekte oder Zielkonflikte von Vorhaben identifiziert werden. Weiter kann frühzeitig überprüft werden, ob ein Vorhaben mit Zielen der Nachhaltigkeit vereinbar ist, bzw. wie das Vorhaben optimiert werden kann. Schliesslich dient eine Nachhaltigkeitsbeurteilung (bei später Anwendung) auch als umfassende Entscheidungsgrundlage für Entscheidungsträgerinnen und -träger.
Wie kann die Agenda 2030 bekannt gemacht werden? Wie können Akteure für die Umsetzung der Agenda 2030 / von Nachhaltigkeit gewonnen werden?
Wie können Anreize für die Umsetzung der Agenda 2030 / von Nachhaltigkeit gesetzt werden?
Wie kann die Ausgangslage für die Umsetzung von Nachhaltigkeit erfasst werden? Wie können Leistungen gemessen, überprüft und für Lern- und Anpassungsprozesse genutzt werden?
Wie können die verwaltungsinterne Zusammenarbeit für Nachhaltigkeit gestärkt und Nachhaltigkeitskulturen etabliert werden?
Wie kann mit verwaltungsexternen Partnern zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung effektiv zusammengearbeitet werden?
Wie können umfassende Nachhaltigkeitsstrategien / Strategien für die Umsetzung der Agenda 2030 erstellt werden?
Wie kann Nachhaltigkeit in Grundlagen, Strukturen und Prozessen verankert werden?
Wie kann die Politik für Nachhaltige Entwicklung gestärkt werden?
Wie kann die Politik für nachhaltige Entwicklung kohärent ausgestaltet werden?