Die Verankerung von Nachhaltigkeit in Prozessen der Verwaltung gewährleistet, dass Nachhaltigkeit in den Entscheidungen berücksichtigt wird. Nachhaltigkeit wird damit von der Projekt- auf die Prozessebene gehoben. Sie wird damit festes Element der Entscheidungsabläufe von Verwaltung und Politik. Nachhaltigkeit kann beispielsweise in die strategische Planung (Legislaturplanung), die Finanz- und Aufgabenplanung oder via die Nachhaltigkeitsbeurteilung in das Projekt- und Qualitätsmanagement integriert werden. Auch in verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren kann Nachhaltigkeit systematisch berücksichtig werden. Die Prozesse werden so an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet und erhalten eine umfassende, transversale und/oder und mittel- bis langfristige Perspektive.
Wie kann die Agenda 2030 bekannt gemacht werden? Wie können Akteure für die Umsetzung der Agenda 2030 / von Nachhaltigkeit gewonnen werden?
Wie können Anreize für die Umsetzung der Agenda 2030 / von Nachhaltigkeit gesetzt werden?
Wie kann die Ausgangslage für die Umsetzung von Nachhaltigkeit erfasst werden? Wie können Leistungen gemessen, überprüft und für Lern- und Anpassungsprozesse genutzt werden?
Wie können die verwaltungsinterne Zusammenarbeit für Nachhaltigkeit gestärkt und Nachhaltigkeitskulturen etabliert werden?
Wie kann mit verwaltungsexternen Partnern zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung effektiv zusammengearbeitet werden?
Wie können umfassende Nachhaltigkeitsstrategien / Strategien für die Umsetzung der Agenda 2030 erstellt werden?
Wie kann Nachhaltigkeit in Grundlagen, Strukturen und Prozessen verankert werden?
Wie kann die Politik für Nachhaltige Entwicklung gestärkt werden?
Wie kann die Politik für nachhaltige Entwicklung kohärent ausgestaltet werden?