Die Verankerung von Nachhaltigkeit in Prozessen der Verwaltung gewährleistet, dass Nachhaltigkeit in den Entscheidungen berücksichtigt wird. Nachhaltigkeit wird damit von der Projekt- auf die Prozessebene gehoben. Sie wird damit festes Element der Entscheidungsabläufe von Verwaltung und Politik. Nachhaltigkeit kann beispielsweise in die strategische Planung (Legislaturplanung), die Finanz- und Aufgabenplanung oder via die Nachhaltigkeitsbeurteilung in das Projekt- und Qualitätsmanagement integriert werden. Auch in verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren kann Nachhaltigkeit systematisch berücksichtig werden. Die Prozesse werden so an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet und erhalten eine umfassende, transversale und/oder und mittel- bis langfristige Perspektive.
Wie kann Nachhaltigkeit in Grundlagen, Strukturen und Prozessen verankert werden?