Öffentliche Verwaltungen und staatliche Betriebe übernehmen eine Vorbildfunktion. Sie sollen mit gutem Beispiel vorangehen und so andere Betriebe sowie die Bevölkerung zu nachhaltigem Handeln inspirieren, animieren oder verpflichten. Namentlich im Beschaffungswesen oder im Bau- und Energiebereich, aber auch bei den Anstellungs- und Arbeitsbedingungen haben öffentliche Verwaltungen und Betriebe die Möglichkeit, neue Standards zu setzen und so eine gesellschaftliche Dynamik auszulösen oder voranzutreiben. Mit Leuchtturmprojekten, welche über Mindestbestimmungen hinausgehen, kann aufgezeigt werden, dass zukunfts- und nachhaltigkeitsorientiere Projekte realisierbar sind. Ausserdem kann sich damit die Verwaltung als innovativer Akteur und attraktiver Arbeitgeber präsentieren.
Wie kann Nachhaltigkeit in Grundlagen, Strukturen und Prozessen verankert werden?