Öffentliche Verwaltungen und staatliche Betriebe übernehmen eine Vorbildfunktion. Sie sollen mit gutem Beispiel vorangehen und so andere Betriebe sowie die Bevölkerung zu nachhaltigem Handeln inspirieren, animieren oder verpflichten. Namentlich im Beschaffungswesen oder im Bau- und Energiebereich, aber auch bei den Anstellungs- und Arbeitsbedingungen haben öffentliche Verwaltungen und Betriebe die Möglichkeit, neue Standards zu setzen und so eine gesellschaftliche Dynamik auszulösen oder voranzutreiben. Mit Leuchtturmprojekten, welche über Mindestbestimmungen hinausgehen, kann aufgezeigt werden, dass zukunfts- und nachhaltigkeitsorientiere Projekte realisierbar sind. Ausserdem kann sich damit die Verwaltung als innovativer Akteur und attraktiver Arbeitgeber präsentieren.
Wie kann die Agenda 2030 bekannt gemacht werden? Wie können Akteure für die Umsetzung der Agenda 2030 / von Nachhaltigkeit gewonnen werden?
Wie können Anreize für die Umsetzung der Agenda 2030 / von Nachhaltigkeit gesetzt werden?
Wie kann die Ausgangslage für die Umsetzung von Nachhaltigkeit erfasst werden? Wie können Leistungen gemessen, überprüft und für Lern- und Anpassungsprozesse genutzt werden?
Wie können die verwaltungsinterne Zusammenarbeit für Nachhaltigkeit gestärkt und Nachhaltigkeitskulturen etabliert werden?
Wie kann mit verwaltungsexternen Partnern zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung effektiv zusammengearbeitet werden?
Wie können umfassende Nachhaltigkeitsstrategien / Strategien für die Umsetzung der Agenda 2030 erstellt werden?
Wie kann Nachhaltigkeit in Grundlagen, Strukturen und Prozessen verankert werden?
Wie kann die Politik für Nachhaltige Entwicklung gestärkt werden?
Wie kann die Politik für nachhaltige Entwicklung kohärent ausgestaltet werden?