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Förderung von Bewegung und gesundem Verhalten am Arbeitsplatz

Publikationsdatum: 4. August 2022
Letzte Änderung: 19. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Gesundheit
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Bevölkerung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Die Empfehlung für Erwachsene lautet, pro Woche mindestens 2,5 Stunden Sport mit mittlerer oder 1,25 Stunden mit hoher Intensität zu treiben (Bewegungsempfehlungen BAG). Im Berufsalltag kann es jedoch schwierig sein, aktiv zu bleiben. Kantone und Gemeinden können anhand von kleinen Tipps und Tricks die Bewegung im Alltag fördern.

Wie wirkt sie?

Indem der Kanton oder die Gemeinde Angestellte zur Bewegung ermutigen, wirkt sich dies massgeblich auf ihre körperliche, geistige und soziale Gesundheit aus. Zudem kann Bewegung die Produktivität und Teamarbeit der Mitarbeitenden verbessern, was durch einen Rückgang von krankheitsbedingten Ausfällen zum Ausdruck kommt.

Unterziel 3.8

Allen Menschen in der Schweiz steht eine qualitativ hochstehende, bezahlbare und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung zur Verfügung. Präventionsangebote erreichen alle Bevölkerungsgruppen und sind niederschwellig ausgestaltet Die Lebensbedingungen in der Schweiz sind gesundheitsfördernd. Der Anteil der Personen, die aus finanziellen Gründen auf eine notwendige medizinische Untersuchung oder Behandlung verzichten, geht zurück.

Beitrag der Massnahme

Durch die Förderung von Bewegung am Arbeitsplatz werden gesundheitsfördernde Lebensbedingungen geschaffen sowie präventive Rahmenbedingungen gegen nicht übertragbare und psychische Erkrankungen.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Bund
Bewegungsempfehlung BAG
Kanton Aargau
Diverse Materialen zu Gesundheitsförderung und Prävention für die breite Öffentlichkeit, für Betriebe und für Schulen.
Kanton Basel-Landschaft
Dokument «Top 10 – Bewegung am Arbeitsplatz» wird auf der Webseite bereitgestellt
Kanton Obwalden
Vorstellung eines Leitbilds für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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