Kantone und Gemeinden können durch flexible Arbeitszeitmodelle, wie beispielsweise die Einführung der Jahresarbeitszeit, Teilzeitstellen oder das Jobsharing die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Durch die Einführung von flexiblen Arbeits- und Arbeitszeitmodellen kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf begünstigt werden.
a) Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsmarkt integriert. b) Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.
Durch die Erhöhung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht werden.