Racial und ethnic profiling sind polizeiliche Massnahmen, die allein oder primär gestützt auf Merkmale wie Hautfarbe oder Ethnie, Religion, Herkunft und Nationalität einer Person vorgenommen werden, ohne dass zusätzliche sachliche Gründe wie etwa spezifisches Verhalten einer Person oder konkrete Ermittlungsergebnisse vorliegen.
Kantone können Massnahmen bei der Polizeiausbildung und Weiterbildungen im Hinblick auf Personenkontrollen einführen, um racial und ethnic profiling zu verhindern.
Durch Aus- und Weiterbildungen kann sichergestellt werden, dass Polizeikräfte die Kriterien für eine effektive und diskriminierungsfreie Personenkontrolle kennen.
Niemand wird diskriminiert, namentlich nicht wegen der Herkunft, der «Rasse», des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Massnahmen zur Eindämmung von racial und ethnic profiling verhindern polizeiliche Diskriminierung auf Grundlage von Merkmalen wie Hautfarbe oder Ethnie, Religion, Herkunft und Nationalität einer Person.