Gemeinden und Kantone können Weiterbildungsangebote zur Sensibilisierung für andere Kulturen und deren Werte, zur Reflexion über die eigene Kultur und zur Offenheit für andere Kulturen zur Verfügung stellen, um eine Grundlage des friedlichen Zusammenlebens zu fördern.
Es wird Verständnis für andere Kulturen und Werte geschaffen, was die gegenseitige Akzeptanz und Toleranz in der Gesellschaft stärkt.
Niemand wird diskriminiert, namentlich nicht wegen der Herkunft, der «Rasse», des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Durch die Förderung von interkulturellen Kompetenzen wird die Toleranz gegenüber anderen Kulturen und Nationalitäten gestärkt und somit Diskriminierung aufgrund der Herkunft entgegengewirkt.