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Umsetzung von barrierefreien Zugängen zu öffentlichen Räumen und Transportmitteln

Publikationsdatum: 10. August 2022
Letzte Änderung: 24. September 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Menschen mit Behinderung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Der barrierefreie Zugang zum öffentlichen Verkehr sowie zu öffentlichen Plätzen und Gebäuden ist eine zentrale Forderung der Gleichstellung. Kantone und Gemeinden können sich für einen barrierefreien Zugang einsetzen.

Wie wirkt sie?

Durch die Schaffung eines barrierefreien öffentlichen Raums und Verkehrs sollen Menschen mit Behinderung möglichst ohne Einschränkungen am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können.

Unterziel 10.3

Niemand wird diskriminiert, namentlich nicht wegen der Herkunft, der «Rasse», des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Beitrag der Massnahme

Indem allen Personen der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden sowie Transportmitteln der Kantone und Gemeinden ermöglicht wird, wird Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder anderen Einschränkungen entgegengewirkt.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton St. Gallen
Öffentlicher Verkehr
Kanton Waadt
Barrierefreiheit - Praktische Informationen
Stadt Zürich
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Interlaken
Barrierefreie Ausflugsziele in der Ferienregion Interlaken
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