Der barrierefreie Zugang zum öffentlichen Verkehr sowie zu öffentlichen Plätzen und Gebäuden ist eine zentrale Forderung der Gleichstellung. Kantone und Gemeinden können sich für einen barrierefreien Zugang einsetzen.
Durch die Schaffung eines barrierefreien öffentlichen Raums und Verkehrs sollen Menschen mit Behinderung möglichst ohne Einschränkungen am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können.
Niemand wird diskriminiert, namentlich nicht wegen der Herkunft, der «Rasse», des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Indem allen Personen der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden sowie Transportmitteln der Kantone und Gemeinden ermöglicht wird, wird Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder anderen Einschränkungen entgegengewirkt.