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Umsetzung von barrierefreien Zugängen zu öffentlichen Räumen und Transportmitteln

Publikationsdatum: 10. August 2022
Letzte Änderung: 15. September 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Menschen mit Behinderung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Der barrierefreie Zugang zum öffentlichen Verkehr sowie zu öffentlichen Plätzen und Gebäuden ist eine zentrale Forderung der Gleichstellung. Kantone und Gemeinden können sich für einen barrierefreien Zugang einsetzen.

Wie wirkt sie?

Durch die Schaffung eines barrierefreien öffentlichen Raums und Verkehrs sollen Menschen mit Behinderung möglichst ohne Einschränkungen am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können.

Unterziel 11.7

Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten, insbesondere sollen sie viele Grünflächen und Bäume sowie weitere gut zugängliche Frei- und Bewegungsräume enthalten. Die unmittelbare Umgebung des Wohnraums entspricht den Bedürfnissen von Familien, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen und ist für diese sicher erreichbar (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Indem allen Personen der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden sowie Transportmitteln der Kantone und Gemeinden ermöglicht wird, wird Zugänglichkeit für alle Menschen erhöht.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton St. Gallen
Öffentlicher Verkehr
Kanton Waadt
Barrierefreiheit - Praktische Informationen
Stadt Zürich
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Interlaken
Barrierefreie Ausflugsziele in der Ferienregion Interlaken
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