Der barrierefreie Zugang zum öffentlichen Verkehr sowie zu öffentlichen Plätzen und Gebäuden ist eine zentrale Forderung der Gleichstellung. Kantone und Gemeinden können sich für einen barrierefreien Zugang einsetzen.
Durch die Schaffung eines barrierefreien öffentlichen Raums und Verkehrs sollen Menschen mit Behinderung möglichst ohne Einschränkungen am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können.
Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten, insbesondere sollen sie viele Grünflächen und Bäume sowie weitere gut zugängliche Frei- und Bewegungsräume enthalten. Die unmittelbare Umgebung des Wohnraums entspricht den Bedürfnissen von Familien, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen und ist für diese sicher erreichbar (innenpolitische Zielsetzung).
Indem allen Personen der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden sowie Transportmitteln der Kantone und Gemeinden ermöglicht wird, wird Zugänglichkeit für alle Menschen erhöht.