Kantone und Gemeinden können Vernetzungsprojekte umsetzen. Diese haben zum Ziel, die natürliche Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu erhalten und zu fördern. Dafür werden Biodiversitätsförderflächen (BFF, ehemals ökologische Ausgleichsflächen) so platziert und bewirtschaftet, dass günstige Bedingungen für die Entwicklung und Verbreitung von Tieren und Pflanzen entstehen. Die Anforderungen an ein Vernetzungsprojekt sind in der eidgenössischen Direktzahlungsverordnung und in den kantonalen Richtlinien Vernetzung definiert. Die Vernetzungsbeiträge werden zu 90 % vom Bund und zu 10 % vom Kanton übernommen. Landwirtschaftsbetriebe können freiwillig am Vernetzungsprojekt teilnehmen.
Landwirtschaftsbetriebe werden für die Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen gemäss den Zielsetzungen im Vernetzungsprojekt finanziell entschädigt.
Die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen werden wiederhergestellt und erhalten. Ihre nachhaltige und standortangepasste Nutzung wird gefördert. Mensch und Umwelt werden durch invasive gebietsfremde Arten nicht gefährdet. Deren Ausbreitung ist eingedämmt und die Neueinbringung wird verhindert.
Durch Vernetzungsprojekte werden Biodiversitätsförderflächen und ihre Bewirtschaftung zugunsten von Ziel- und Leitarten gefördert und damit die biologische Vielfalt unterstützt.