Die rechtliche Verankerung von Nachhaltigkeit in der Verfassung / Gemeindeordnung und/oder einem Gesetz verpflichtet das Gemeinwesen auf Nachhaltigkeit. Sie bietet eine stabile Grundlage, um Nachhaltigkeitsaktivitäten zu legitimieren und langfristig auszuüben. Je konkreter der rechtliche Auftrag ist, desto höher ist die Wirkung der Rechtsvorschrift. Verweise oder Nennungen von Nachhaltigkeit in Verfassungen bieten demgegenüber eine stärkere Legitimationsgrundlage, schreiben aber meist keine konkreten Aktivitäten vor. Um Wirkung entfalten zu können, sind die nötigen Ressourcen zur Umsetzung der Vorschriften zur Verfügung zu stellen.
Wie kann die Agenda 2030 bekannt gemacht werden? Wie können Akteure für die Umsetzung der Agenda 2030 / von Nachhaltigkeit gewonnen werden?
Wie können Anreize für die Umsetzung der Agenda 2030 / von Nachhaltigkeit gesetzt werden?
Wie kann die Ausgangslage für die Umsetzung von Nachhaltigkeit erfasst werden? Wie können Leistungen gemessen, überprüft und für Lern- und Anpassungsprozesse genutzt werden?
Wie können die verwaltungsinterne Zusammenarbeit für Nachhaltigkeit gestärkt und Nachhaltigkeitskulturen etabliert werden?
Wie kann mit verwaltungsexternen Partnern zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung effektiv zusammengearbeitet werden?
Wie können umfassende Nachhaltigkeitsstrategien / Strategien für die Umsetzung der Agenda 2030 erstellt werden?
Wie kann Nachhaltigkeit in Grundlagen, Strukturen und Prozessen verankert werden?
Wie kann die Politik für Nachhaltige Entwicklung gestärkt werden?
Wie kann die Politik für nachhaltige Entwicklung kohärent ausgestaltet werden?