Der barrierefreie Zugang zum öffentlichen Verkehr sowie zu öffentlichen Plätzen und Gebäuden ist eine zentrale Forderung der Gleichstellung. Kantone und Gemeinden können sich für einen barrierefreien Zugang einsetzen.
Durch die Schaffung eines barrierefreien öffentlichen Raums und Verkehrs sollen Menschen mit Behinderung möglichst ohne Einschränkungen am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können.
Bis 2023 ist ein hürdenfreier Zugang zum Verkehrssystem (VS) gewährleistet (innenpolitische Zielsetzung).
Die Umsetzung von barrierefreien Zugängen zu öffentlichen Transportmitteln wird hierdurch gefördert und baut Hürden für Menschen mit Behinderungen ab.